Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim
(Land Kärnten, Themen A-Z, Pflege)
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Betreuung Pflegebedürftiger in bestimmten Pflegeheimen Kärntens ab der Pflegestufe 3 (bei Demenz PfSt. 2 - fachärztliche Bestätigung) zum
Zeitpunkt der Antragstellung
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mindestens 4, maximal 28 Tage pro Jahr zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in max. 2 Einheiten
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die Hauptpflege muss seit mindestens einem halben Jahr vom Antragsteller durchgeführt werden, es sollte eine gemeinsame Wohnsitzadresse
vorliegen, jedoch ist ein Antrag auch bei Nachbarschaftshilfe möglich
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der Antrag ist gemeinsam mit dem vom Hausarzt ausgefüllten Informationsblatt an die Landesregierung zu senden
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die Zuweisung zu einem bestimmten Pflegeplsatz erfolgt durch die Landesregierung
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Kostenübernahme durch das Land Kärnten
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das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MsSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten
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kein Anspruch bei einer 24-Stunden-Betreuung
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Kontakt: Jennifer Jammer, Tel. 050 536 15402, jennifer.jammer@ktn.gv.at