LAND KÄRNTEN

 

 

 Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim

(Land Kärnten, Themen A-Z, Pflege)

 

 

  • Betreuung Pflegebedürftiger in bestimmten Pflegeheimen Kärntens ab der Pflegestufe 3 (bei Demenz PfSt. 2 - fachärztliche Bestätigung) zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • mindestens 4, maximal 28 Tage pro Jahr zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in max. 2 Einheiten
  • die Hauptpflege muss seit mindestens einem halben Jahr vom Antragsteller durchgeführt werden, es sollte eine gemeinsame Wohnsitzadresse vorliegen, jedoch ist ein Antrag auch bei Nachbarschaftshilfe möglich
  • der Antrag ist gemeinsam mit dem vom Hausarzt ausgefüllten Informationsblatt an die Landesregierung zu senden
  • die Zuweisung zu einem bestimmten Pflegeplsatz erfolgt durch die Landesregierung
  • Kostenübernahme durch das Land Kärnten
  • das anteilige Pflegegeld der jeweiligen Stufe zzgl. 10 % MsSt. ist direkt im Pflegeheim zu entrichten
  • kein Anspruch bei einer 24-Stunden-Betreuung
  • Kontakt: Jennifer Jammer, Tel. 050 536 15402, jennifer.jammer@ktn.gv.at

 

INFORMATIONSBLATT - VOM HAUSARZT AUSZUFÜLLEN
Infoblatt KurzzeitpflegeVersion30Dez2020
Adobe Acrobat Dokument 149.8 KB
ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE
Antrag Kurzzeitpflege StandDez10_2020.do
Microsoft Word Dokument 76.5 KB
LISTE DER HEIME MIT KURZZEITPFLEGEPLÄTZEN
Heimliste-1-1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 392.4 KB

NEU UND ZUR ERINNERUNG

BROSCHÜREN/

BÜCHER

Eine Auswahl von Broschüren, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.