SOZIALMINISTERIUM

 

 

Finanzielle Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson

 

 

Zuschuss zu den Kosten für eine professionelle oder private Ersatzpflege bei Urlaub, Krankheit, physischer oder psychischer Erschöpfung der Pflegeperson.

Förderbar ist die Ersatzpflege von mindestens einer Woche, bei demenziell erkrankten Personen bereits ab 4 Tagen.

 

Zuwendung:

  • zwischen  € 1.200,-- und 2.200,-- je nachPflegestufe zwischen 3 und 7
  • bei Demenz zwischen € 1.500,-- und 2.500,-- je nach Pflegestufe zwischen 1 und 7

 

Voraussetzung:

  • Pflegestufe 3 seit mindestens einem Jahr, bei Demenz Pflegestufe 1
  • überwiegende Pflege durch einen nahen Angehörigen seit mindestens einem Jahr
  • Bestätigung der Ersatzpflege
  • monatliches Nettoeinkommen der Pflegeperson nicht höher als € 2.000,-- (bis zur Pflegestufe 5) und € 2.500,-- (bei Pflegestufe 6 und 7)
  • Nachweis einer demenziellen Erkrankung (Befund)
  • Ansuchen nach Beeindigung der Verhinderung spätestens nach 12 Monaten.
  • der Antrag kann auch online gestellt werden (Bürgerkarte oder Handysignatur notwendig).

 

Kontakt: Landesstelle Kärnten Sozialminiseriumservice

Kumpfgasse 23-25, Klagenfurt

Tel.: 0463 5864-ö0, E-Mail: post.kaernten@sozialministeriumservice

 

ANTRAG SOZIALMINISTERIUM
Finanzielle Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson
Zuschuss bei Verhinderung der Pflege.doc
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