Das Pflegegeld beträgt ab 1. Jänner 2022
monatlich:
-
Stufe 1 Pflegebedarf mehr als 65 Stunden/Monat : €
165,40
-
Stufe 2 mehr als 95 Stunden
€ 305,--
-
Stufe 3 mehr als 120 Stunden
€ 475,20
-
Stufe 4 mehr als 160 Stunden
€ 712,70
-
Stufe 5 mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher
Pflegeaufwand
€ 968,10
-
Stufe 6 mehr als 180 Stunden - zeitlich unkoordinierbare Betreuung bei Tag und
Nacht oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson bei Tag und Nach wegen Eigen- oder Fremdgefährdung
€ 1.351,80
-
Stufe 7 mehr als 180 Stunden - keine zielgerichteten Bewegungen der vier
Extremitäten, praktische Bewegungsunfähigkeit € 1.776,50
Das Pflegegeld wird 12x pro Jahr monatlich im Nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld
werden keine Lohnsteuer und kein Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab zweiten Tag,
wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts z.B. ein Sozialversicherungsträger trägt.. Ausnahmen: z.B. die Pflegeperson muss zur Betreuung mit ins Krankenhaus.
Quelle: www.behindertenanrbeit.at
-
Pflegegeld gebührt auch, wenn keine professionelle (bezahlte) Pflege in Anspruch
genommen wird.
-
Auch die Pflege durch Angehörige soll nicht unentgeltlich
sein.
-
Pflegegeld ist kein Einkommen, es ist daher steuerfrei, auch wenn es an pflegende
Angehörige weitergegeben wird.
-
Pflegegeld ist nur Beitrag zur Finanzierung der Pflege.
Quelle:Dr. Martin Greifeneder