HÖHE DES PFLEGEGELDES
Erhöhung um 1,5 % ab 1.1.2021
Das Pflegegeld beträgt ab 1. Jänner 2021
monatlich:
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Stufe 1 Pflegebedarf mehr als 65 Stunden/Monat : €
162,50
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Stufe 2 mehr als 95 Stunden
€ 299,60
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Stufe 3 mehr als 120 Stunden
€ 466,80
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Stufe 4 mehr als 160 Stunden
€ 700,10
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Stufe 5 mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher
Pflegeaufwand
€ 951,00
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Stufe 6 mehr als 180 Stunden - zeitlich unkoordinierbare Betreuung bei Tag und
Nacht oder dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson bei Tag und Nach wegen Eigen- oder Fremdgefährdung
€ 1.327,90
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Stufe 7 mehr als 180 Studnen - keine zielgerichteten Bewegungen der vier
Extremitäten, praktische Bewegungsunfähigkeit € 1.745,10
Das Pflegegeld wird 12x pro Jahr monatlich im nachhinein ausbezahlt. Vom Pflegegeld
werden keine Lohnsteuer und ken Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Währendeines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab zweiten Tag,
wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts z.B. ein Sozialversicherungsträger trägt.. Alusnahmen: z.B. die Pflegeperson muss zur Betreuung mit ins Krankenhaus.
Quelle: www.behindertenanrbeit.at
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Pflegegeld gebührt auch, wenn keine professionelle (bezahlte) Pflege in Anspruch
genommen wird.
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Auch die Pflege durch Angehörige soll nicht unentgeltlich
sein.
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Pflegegeld ist kein Einkommen, es ist daher steuerfrei, auch wenn es an pflegende
Angehörige weitergetgeben wird.
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Pflegegeld ist nur Beitrag zur Finanzierung der Pflege.
Quelle:Dr. Martin Greifeneder